Mindestpunktzahl und Rangfolge im EPSO-Auswahlverfahren AD5: So zählt Teil 1

Vom AD5-Practice-Team4 Min. Lesezeit

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Für Teil 1 des AD5-Auswahlverfahrens brauchen Sie zwei Ergebnisse: 10 von 20 Punkten im Test zum sprachlogischen Denken und 10 von 20 Punkten in den Tests zum Zahlenverständnis und zum abstrakten Denken zusammen. Damit ist aber erst die Hälfte geschafft. Ihr Ergebnis im sprachlogischen Denken fließt in die Rangfolge ein: mit 40 % in die vorläufige und mit 35 % in die endgültige Gesamtpunktzahl. Dieser Ratgeber zeigt, wie das zusammenhängt.

Die beiden Mindestpunktzahlen

TestHöchstpunktzahlMindestpunktzahl
Sprachlogisches Denken2010
Zahlenverständnis1010, für Zahlenverständnis und abstraktes Denken zusammen
Abstraktes Denken10Gemeinsam mit Zahlenverständnis
Quelle: Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, Tabelle 2.

Die zweite Mindestpunktzahl gilt für beide Tests zusammen. Ein schwaches Ergebnis im einen Test lässt sich also im anderen ausgleichen. Mit 3 von 10 Punkten im Zahlenverständnis und 7 im abstrakten Denken erreichen Sie die Mindestpunktzahl, mit 6 und 4 Punkten ebenso. Mit 9 Punkten im Zahlenverständnis und keinem im abstrakten Denken fehlt Ihnen dagegen 1 Punkt.

Wie viele Bewerberinnen und Bewerber Teil 1 bestehen, ist nicht begrenzt: Wer beide Mindestpunktzahlen erreicht, wird zu Teil 2 eingeladen. Legen Sie nicht alle drei Tests vollständig ab, wird keine Ihrer Antworten aus Teil 1 bewertet.

Warum es auf das sprachlogische Denken ankommt

RangfolgeSprachlogisches DenkenEU-WissenstestDigitale KompetenzenAufsatz
Vorläufig40 %30 %30 %Nicht enthalten
Endgültig35 %25 %25 %15 %
Zahlenverständnis und abstraktes Denken fließen in keine der beiden Rangfolgen ein. Quelle: Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, Tabelle 6.

Nach Teil 2 erstellt EPSO eine Rangfolge nach der vorläufigen Gesamtpunktzahl. Nur bei den Bestplatzierten, grundsätzlich höchstens dem 1,5-Fachen der 1 490 Plätze, wird der Aufsatz bewertet und die Zulassungsberechtigung geprüft. Das sind rund 2 235 Personen, bei Punktgleichheit auch mehr. Die endgültige Rangfolge entscheidet dann über die 1 490 Namen auf der Reserveliste.

Ihr Ergebnis im sprachlogischen Denken aus dem November macht also 40 % der Punktzahl aus, die darüber entscheidet, ob Ihr Aufsatz überhaupt gelesen wird. Bei rund 117 Bewerbungen pro Platz gilt: Wer die Mindestpunktzahl im sprachlogischen Denken nur knapp erreicht, muss in Teil 2 sehr viel aufholen.

Falsche Antworten

Laut Bekanntmachung wird jeder Test zum logischen Denken mit 0 bis höchstens so vielen Punkten bewertet, wie er Fragen hat. Einen Punktabzug für falsche Antworten erwähnt sie nicht. Lassen Sie deshalb keine Frage unbeantwortet. Wird die Zeit knapp, wählen Sie die Antwort, die Ihnen am wahrscheinlichsten erscheint, und gehen Sie zur nächsten Frage.

Wann Sie Ihre Ergebnisse erfahren

EPSO bewertet die Tests zum logischen Denken nach Teil 1 und teilt den Bewerberinnen und Bewerbern ihre Ergebnisse mit. Diese Regel gilt seit einer Änderung im Juni 2026: Nach der ursprünglichen Bekanntmachung sollten alle Ergebnisse erst am Ende des Auswahlverfahrens bekannt gegeben werden. Einen Termin dafür hat EPSO nicht genannt. Offen ist auch, ob Sie die Punktzahl jedes einzelnen Tests sehen oder nur erfahren, ob Sie die Mindestpunktzahlen erreicht haben.

Wenn Sie eine Frage für fehlerhaft halten

Innerhalb von 3 Kalendertagen nach Ihrem Test können Sie beantragen, dass eine Multiple-Choice-Frage überprüft wird. Hält der Prüfungsausschuss die Frage für fehlerhaft, kann er sie für alle Bewerberinnen und Bewerber streichen und ihre Punkte auf die übrigen Fragen verteilen. Die Punktzahl selbst können Sie nicht überprüfen lassen.

Was das für Ihre Vorbereitung bedeutet

  • Zahlenverständnis und abstraktes Denken: Sichern Sie sich ein gutes Polster über den 10 von 20 Punkten, beide Tests zusammengerechnet. Mehr Feinschliff lohnt sich danach kaum.
  • Sprachlogisches Denken: Jeder Punkt zählt doppelt, einmal für die Mindestpunktzahl und noch einmal in der Rangfolge. Hierhin gehört der größte Teil Ihrer Übungszeit.
  • Beantworten Sie jede Frage, in jedem Test.

Nach jedem unserer Probetests zeigt die Ergebnisseite Ihre Punkte im Vergleich zu beiden Mindestpunktzahlen. Das sprachlogische Denken ist dort als das Ergebnis gekennzeichnet, das in die Rangfolge einfließt. Für den Test selbst lesen Sie am besten zuerst den Ratgeber zum sprachlogischen Denken.

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Häufige Fragen

Welche Mindestpunktzahl gilt in Teil 1 von EPSO AD5?

Sie brauchen 10 von 20 Punkten im Test zum sprachlogischen Denken und 10 von 20 Punkten in den Tests zum Zahlenverständnis und zum abstrakten Denken zusammen.

Wie stark zählt das sprachlogische Denken in der Rangfolge des AD5-Auswahlverfahrens?

Es fließt mit 40 % in die vorläufige und mit 35 % in die endgültige Gesamtpunktzahl ein. In beiden Fällen ist das der größte Einzelanteil.

Gibt es in den Tests zum logischen Denken von EPSO Minuspunkte für falsche Antworten?

Die Bekanntmachung erwähnt keine: Jeder Test wird mit 0 bis höchstens so vielen Punkten bewertet, wie er Fragen hat. Beantworten Sie also jede Frage.

Wie viele Bewerberinnen und Bewerber bestehen Teil 1 des AD5-Auswahlverfahrens?

Dazu hat EPSO weder Zahlen noch Schätzungen veröffentlicht. Eine Obergrenze gibt es nicht: Wer beide Mindestpunktzahlen erreicht, kommt in Teil 2.

Quellen

Alle Angaben zum Auswahlverfahren in diesem Ratgeber stammen von diesen Seiten. Sehen Sie dort nach, ob sich etwas geändert hat, bevor Sie sich auf ein Datum verlassen.

AD5 Practice ist ein unabhängiges Angebot. Es besteht keine Verbindung zu EPSO, den EU-Institutionen oder den Herstellern der Testplattform. Die Fragen stammen von uns.